Jäger, Sportschützen und auch Polizisten kennen das Problem: Sie dürfen ihre Waffen nicht einfach frei zugänglich aufbewahren, sondern müssen sie sicher in einem Stahlschrank verschließen. Das Waffengesetz schreibt vor, dass nur Personen, die einen Waffenschein besitzen, Zugang zu diesem Schrank haben dürfen. Es muss also der Schlüssel selbst vor dem Ehepartner sicher verwahrt werden. Das Beste ist, man verwendet zur sicheren Verwahrung seiner Waffen einen Waffenschrank. Solche Schränke gibt es für Kurzwaffen, für Langwaffen und auch für beide Arten. Nicht nur die Waffe gehört sicher verstaut, sondern auch die dazugehörige Munition. Dabei ist darauf zu achten, dass diese immer getrennt von den Waffen aufbewahrt werden muss.
Ein typischer Waffenschrank hat Halterungen für Gewehre und meistens einen weiteren Tresor, indem die Munition aufbewahrt wird. Manchmal ist sogar ein dritter Schrank verbaut. Hier werden die Kurzwaffen aufbewahrt. Wer sich absolut keinen Waffenschrank leisten kann, für den gibt es (die natürlich weniger gute Lösung) die Waffen in einem gut verschließbaren Keller unterzubringen. Hier gelten selbstverständlich auch die Sicherheitsvorschriften entsprechend wie für einen Waffenschrank. Allerdings ist hier eine gute Beratung nötig. Die Polizei kann hier Auskunft geben, denn wenn die Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, führt das zu empfindlichen Geldbußen.
Ein wichtiger Punkt betrifft noch den Schlüsseltresor. Man kann die Waffen und die Munition noch so gut sicher, wenn die Schlüssel an einer Stelle aufbewahrt werden, die für jeden zugänglich sind. Ein einfacher Schlüsselschrank genügt nicht für die Aufbewahrung, da diese keinen zertifizierten Einbruchschutz bieten. Hier sollte man sich für ein Zahlenschloss entscheiden, damit man keinen Schlüssel mehr benötigt.
Autor: carsten - veröffentlicht am 26.01.2012 - 17:28:22 - letzte Überarbeitung am 26.01.2012 - 17:28:22
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