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Sicherheitstechnik und die Bestimmungen
Bei der Sicherheitstechnik gibt es verschiedene Bestimmungen für die Beschussklassen, die Brandschutzklassen und es gibt eine sogenannte UVV-Kasse. Nach welcher Sicherheitsstufe die Techniken eingestuft werden, hängt bei den Beschusskassen davon ab, welche Waffe verwendet wird und nicht die Technik durchschießen kann. Ist es beispielsweise nicht möglich, eine Schiebemulde mit einer Pistole mit dem Kaliber Magnum 44 zu durchschießen, wenn eine bestimmte Entfernung und Geschwindigkeit eingehalten ist, wird diese mit der Beschussklasse M3/FB4 ausgezeichnet. Bei Glas wäre es die Klasse BR4. Mit der Beschussklasse M5/FB7 kann eine Technik nur dann ausgezeichnet werden, wenn diese einem Gewehr mit dem Kaliber 7,62 mm x 51 standhalten kann, sofern eine gewisse Entfernung und Geschwindigkeit beim Test eingehalten worden ist.

Auch für die Auszeichnung einer bestimmten Brandschutzklasse gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Feuerwiderstandsklasse vergeben werden kann. Es gibt die Klassen F 30, 60, 90, 120 und 180. Die Ziffern stehen hier für die Widerstandsdauer in Minuten. Die Bestimmungen der UVV-Kassen, Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten, muss bei jeder Sicherheitstechnik eingehalten werden. Dies wird für gewöhnlich auch auf den Datenblättern der Produkte mit eingetragen, sodass bei einer Überprüfung die Einhaltung auch nachgewiesen werden kann. Nicht immer ist es notwendig, dass die Technik über eine hohe Beschuss- oder Brandschutzklasse verfügt, dennoch sollte immer eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet sein. Gerade, wenn es um den Geldverkehr geht, muss eine hohe Sicherheit vorhanden sein.

Hier kann man sich auch genau beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die sinnvoll sind. Möchte jemand ein ganz bestimmtes Produkt gefertigt bekommen, ist dies bei Herstellern für Sicherheitstechnik kein Problem, denn die Bedürfnisse der Kunden, was die Sicherheit betrifft, ist äußerst wichtig. Spezialanfertigungen sind keine Seltenheit, denn die Anforderungen nicht sehr unterschiedlich.

Redaktion Contendia
contendia[at]yahoo.de
Autor: contendia - veröffentlicht am 08.01.2010 - 11:38:49 - letzte Überarbeitung am 08.01.2010 - 11:38:49

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Kategorie: Recht & Gesetz
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