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Eine Mietschuldenfreiheitserklärung erstellen
Als Mietnomaden werden in letzter Zeit Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit der Absicht, keine Miete zu zahlen. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Wenn sie die Wohnung nach Monaten geräumt haben, bleibt der Vermieter meist auf einem Berg von Kosten sitzen: Prozesse gegen sie ziehen sich oft jahrelang hin, weil sich die Mietnomaden auf angebliche Mängel berufen und so die Zwangsvollstreckung verhindern. In einer Mietschuldenfreiheitserklärung kann sich der neue Mieter von seinem früheren Vermieter bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen. Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter bei zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Unter Wahrung der Fristen einerseits und der schleppenden Abarbeitung von Fällen durch Überlastung der Amtsgerichte andererseits dauert es dann oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt. Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben scheitert oftmals an dessen Vermögenslosigkeit. Es gibt Bemühungen, solche Mietnomaden wie allgemein potentiell säumige Mieter schon im Voraus zu identifizieren, zum Beispiel, indem sich der Vermieter einen Gehaltsnachweis des Arbeitgebers beibringen lässt, Originalbanküberweisungen bzw. Abbuchungen der letzten Miete vorweisen lässt, Mieter- oder Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien oder beim vorherigen Vermieter einholt oder sich vom Mieter eine von diesem eingeholte Eigenauskunft bzw. Mietschuldenfreiheitserklärung vorweisen lässt.
Autor: formulare - veröffentlicht am 19.05.2008 - 13:00:31 - letzte Überarbeitung am 19.05.2008 - 13:00:31

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Kategorie: Recht & Gesetz
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