Wenn ein Internet-Nutzer eine Abmahnung zugestellt bekommt, sitzt der Schreck erst einmal tief. Denn die geforderten Summen bewegen sich leicht im vierstelligen Bereich. Der geschockte Empfänger weiß zudem oft gar nicht genau, warum er mit einer solchen Schadensersatzforderung konfrontiert wird. Denn die Abmahnungen erreichen die Betroffenen oft nach einem Download im Internet, den diese für legal hielten. Die Online-Plattformen, auf denen Musikdateien lediglich getauscht werden, erwecken oft den Eindruck, dass sich dieses Verhalten im gesetzlichen Rahmen bewegt. Abwegig ist dies nicht, schließlich darf jeder CD-Besitzer die Alben auch mit seinen Freunden tauschen. Doch tatsächlich stellt sich die rechtliche Lage im Internet anders dar. Wenn dem User dies bewusst ist, geht er jedoch meist davon aus, dass niemand das Treiben auf den Musiktauschbörsen mitbekommt. Doch in diesem Fall rechnet er nicht mit der Findigkeit der großen Musikkonzerne. Denn diese beauftragen bestimmte Rechtsanwaltkanzleien gezielt das Internet nach Nutzern zu durchsuchen, die sich Dateien herunterladen. Das Vorgehen der Kanzleien bei der Umsetzung dieses Auftrags ist aber rechtlich umstritten. Denn sie melden sich ebenfalls bei den entsprechenden Plattformen an und geben vor, selbst Nutzer zu sein. In Wahrheit suchen sie jedoch nach anderen Usern, deren Spuren sie im Netz zurückverfolgen können. Gelingt ihnen dies, werden die Dateinamen, die Datenmenge, Zeitpunkt und IP-Adresse gespeichert. Auf dieser Grundlage wird Strafanzeige gestellt und ein Zivilverfahren eingeleitet. In diesem Fall kann dann auch der Wohnsitz des Betroffenen ermittelt werden. Die Filesharing Abmahnung findet sich bald darauf in dessen Briefkasten. Doch jeder Internet-Nutzer, den eine Abmahnung erreicht, sollte erst einmal einen kühlen Kopf bewahren. Denn das Vorgehen der Konzerne und ihrer willigen Helfer ist juristisch umstritten. Es gibt also durchaus Möglichkeiten gegen die Forderungen vorzugehen. Einem spezialisierten Fachanwalt gelingt es meist, zumindest die Höhe der geforderten Summe deutlich zu verringern.
Autor: alexander - veröffentlicht am 01.04.2010 - 15:05:28 - letzte Überarbeitung am 01.04.2010 - 15:05:28
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