da ich unter anderem in meiner Firma auch im Arbeitsschutz Ausschuss tätig bin biete ich Ihnen nun einen kurzen Einblick über unsere Arbeit in diesem Bereich.
Unsere Sicherheitsfachkraft kommt von einem externen Dienstleister.
Die Gefährdungsbeurteilung muss in unserem Unternehmen einmal jährlich binnen der ersten 3 Quartale durchgeführt werden.
Zu dem Thema Gefährdungsbeurteilung gibt es auch eine stringent einzuhaltende Betriebsanweisung.
Nachdem die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde muss Sie im einzelnen bewertet und nachhaltig kontrolliert werden.
Dabei gibt es in unserem Unternehmen einen festen Turnus.
So müssen beispielsweise unsere Sicherheitsbeauftragten bei jeder Arbeitsschutzsitzung einen Ist-Bestand über den Grad der Erledigung der Feststellungen liefern.
Unser Ressourcen und Facilitymanagement gibt eine Rückmeldung an die Sifa und an den QMB u. a. mit Angaben von Kosten zur Beseitigung der Mängel.
Dieser Ablauf ist fester Bestandteil unseres QM Systems in welchem es gilt die Fehler systematisch zu lenken.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kontrolliert und bewertet die Angaben der Sicherheitsbeauftragten mindestens in einem 3 monatigen Zyklus.
Ich hoffe ich konnte einen Eindruck über unsere Vorgehensweise in unserem Unternehmen vermitteln.
Autor: klausrichter - veröffentlicht am 22.04.2009 - 13:11:40 - letzte Überarbeitung am 22.04.2009 - 13:11:40
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