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Medienrecht-Kenntnisse können vor Abmahnungen schützen
Obwohl das Internet von einigen Menschen immer noch als eine Art rechtsfreie Zone gesehen wird, werden Gesetzesübertretungen hier mindestens genauso streng verfolgt wie in der realen Welt. Das beste Beispiel dafür ist die Filesharing Abmahnung. Tausende solcher Abmahnungen überfluten in den letzten Jahren das Land, sodass man inzwischen von einer wahren Abmahnwelle spricht. Es ist natürlich verständlich, dass die Musik- und Filmkonzerne verhindern wollen, dass ihre Produkte unerlaubterweise vervielfältigt werden und ihnen somit ein finanzieller Schaden entsteht. Jedoch sollte dies auch auf andere Art und Weise möglich sein. Beispielsweise indem man die Leute wie mündige Bürger behandelt und ihnen ausreichend Informationen zur Verfügung stellt, so zum Beispiel über das geltende Medienrecht. Aber man scheint offenbar davon auszugehen, dass die Menschen nur dann etwas aus einer Situation lernen, wenn sie am eigenen Leib einen Nachteil daraus gezogen bzw. eine Strafe dafür erhalten haben. Nicht umsonst wird das deutsche Abmahnwesen auch „Dog Law“ genannt. Denn ähnlich wie es bei Hunden gemacht wird, soll auch den Menschen das richtige Verhalten dadurch anerzogen werden, dass falsches Verhalten bestraft wird. Ganz egal ob man von vorneherein darüber informiert wurde, was falsches bzw. richtiges Verhalten ist oder nicht. Gerade durch dieses Unwissen fallen viele Menschen erst einmal aus allen Wolken, wenn sie eine Abmahnung bekommen. Denn sie können sich natürlich nicht erinnern, irgendetwas falsch gemacht zu haben. Tückisch ist es vor allem dann, wenn auf Internetseiten diverse Dateien zum kostenlosen Herunterladen angeboten werden. Wenn man sich nicht vorher schon ein wenig mit IT-Recht auseinander gesetzt hat, kann man eigentlich gar nicht wissen, dass solche Seiten meist illegal sind. Doch leider schützt auch hier Unwissenheit vor Strafe nicht, wie das Sprichwort so schön sagt. Man sieht sich mit dem Mahnschreiben einer meist ziemlich hohen Schadensersatzforderung gegenüber und soll obendrein noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese bindet den Betroffenen oft über mehrere Jahrzehnte. Sollte er sich während dieser Zeit einen weiteren Verstoß zu Schulden kommen lassen, droht ihm sofort eine noch höhere Vertragsstrafe, die zu zahlen er sich in diesem Schriftstück bereit erklären soll. Allein schon deshalb ist es stets sinnvoll, in solchen Fällen einen Anwalt hinzuzuziehen. Er kann die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformulieren und auch die geforderte Geldsumme meist auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Autor: alexander-wachs - veröffentlicht am 04.08.2010 - 09:58:24 - letzte Überarbeitung am 04.08.2010 - 09:58:24

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Kategorie: Recht & Gesetz
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