Wer jemals etwas erfunden oder entdeckt hat, wird wissen, dass er seine Entdeckung gut schützen muss. Denn während es oft viele Jahre dauern kann, bis man einen Geistesblitz in ein fix und fertiges Produkt verwandelt hat, ist es oft nur ein Werk weniger Augenblicke, dass die geniale Idee gestohlen wird. Sicherlich kann man seine Erfindung dadurch vor "Ideenklau" schützen, indem man sie sorgsam vor neugierigen Blicken verbirgt. Doch das ist gemeinhin nicht Sinn und Zweck einer neuen Entdeckung. Sehr viel sinnvoller ist es dagegen, das neue Produkt zum Patent anzumelden. Hat ein fleißiger Tüftler beispielsweise ein neues Computerprogramm entwickelt, ist gut beraten, sich hierfür ein Softwarepatent zu besorgen.
Wer sich darunter nichts vorstellen kann oder nicht weiß, wie er an die Sache herangehen soll, sollte sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Patentrecht wenden. Der fachkundige Jurist wird alle nötigen Schritte in die Wege leiten, um das Produkt, den Verbesserungsvorschlag oder die neue Geschäftsidee seines Mandanten gesetzlich schützen zu lassen. Der Anwalt wird auf Wunsch bereits vorher Recherchen über eventuell schon bestehende Patente und Geschmacksmuster anstellen. Damit wird sichergestellt, dass sich ein zum Patent angemeldetes Produkt nicht am Ende als "Duplikat" herausstellt. Ein Fachanwalt für Patentrecht ist auch dann der richtige Ansprechpartner, wenn sich Streitigkeiten um das Patent oder das Geschmacksmuster ergeben. So kann es immer wieder vorkommen, dass man selbst beschuldigt wird, anderen Erfindern eine Idee entwendet zu haben. In diesem und in allen anderen Fällen rund um das Patent ist das Mandat bei einem fachkundigen Rechtsanwalt ebenfalls in den besten Händen. Eine gute Erfindung zu machen ist eine Sache – sie auf den Markt zu bringen, eine völlig andere.
Autor: Andreas Mettler - veröffentlicht am 09.06.2011 - 10:03:14 - letzte Überarbeitung am 09.06.2011 - 10:03:14
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