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Pacman während der Arbeitszeit erlaubt?
Online-Spiele faszinieren nicht nur kleine Büroangestellte, auch in Chefetagen ist man vor der bunten Spielewelt nicht gefeit. Fakt ist, dass man mithilfe der Spiele einmal kurz in eine Scheinwelt abtauchen kann und so Entspannung, Zerstreuung und Ausgleich findet. Solange dies im Rahmen bleibt und in den Pausen stattfindet, ist dagegen sicher nichts einzuwenden. Häufig wird von Firmen bereits eindeutig im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen, inwieweit den Mitarbeitern ein Spielraum bei der Nutzung dieser vielfältigen Medienwelt bleibt. Daran sollten sich die Arbeitnehmer halten, um ernsthaften Konsequenzen aus dem Wege zu gehen.

Da das Spielen ansonsten jedoch zu den ältesten Entspannungsmethoden der Menschheit gehört, wird man in den Büros nichts dagegen einzuwenden haben, wenn während der regulären Pausenzeiten Pacman über den Bildschirm flimmert. Wer sich nicht sicher ist, wie die eigene Firma diesbezüglich handelt, sollte in den Betriebsvereinbarungen nachlesen, sofern im eigenen Arbeitsvertrag keine gesonderten Vereinbarungen über die private Nutzung des Internets zu finden sind. Schlechte Karten haben all jene, denen ein striktes Verbot der privaten Internetnutzung ausgesprochen wurde. Denen bleibt nichts weiter übrig, als die Spielelust auf den Feierabend zu vertagen. Denn wer sich diesem Verbot widersetzt, riskiert unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung. Wer gar keine Vereinbarungen über den privaten Umgang mit dem Internet finden kann, sollte sich nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen. Während der Arbeitszeit ist dies in keinem Fall gerne gesehen. Doch wer sich auf Arbeit in Geduld üben muss, sollte nicht vergessen, dass Vorfreude oft die schönste Freude ist. Nach Feierabend bleibt dann genügend Zeit, sich ausgiebig dem Hobby zu widmen.
Autor: Andreas Mettler - veröffentlicht am 05.05.2011 - 17:32:37 - letzte Überarbeitung am 05.05.2011 - 17:32:37

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Kategorie: Freizeit & Hobby
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