Wenn dem Urlauber etwas an seinem Reisegepäck liegt, dann sollte er sich über eine Reisegepäckversicherung informieren. Denn leider wird das Reisegepäck vom Veranstalter der Reise oder von der Fluggesellschaft nicht ausreichend abgesichert. Wenn das Reisegepäck also nicht nur aus ein paar T-Shirts besteht, dann sollte der Urlauber eine Reisegepäckversicherung abschließen. Die Erstattung der Reisegepäckversicherung ist eine Zeitwertentschädigung, wie man sie schon aus der Privathaftpflichtversicherung kennt. Die Zeitwertentschädigung entschädigt, wie der Name schon sagt, die verlorenen oder beschädigten Reisegepäckstücke mit dem aktuellen Zeitwert. Bei der Versicherung von Sachen gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Reisegepäckversicherungen. So gibt es viele Reisegepäckversicherungen, die teure Elektrogeräte oder Kameras gar nicht versichern. Für Sachen, wie Schmuck, hat so manche Reisegepäckversicherung auch eine Mindestsumme für die Erstattung von Schmuck in den Versicherungsbedingungen eingebaut. Wenn man diese Ausschlüsse und Höchstbeträge eingehend studiert hat, muss man eine Entscheidung treffen, ob eine Reisegepäckversicherung für einen wirklich Sinn macht. Man sollte also die Bedingungen der Reisegepäckversicherungen gegenüberstellen oder sich Meinungen von Verbraucherzeitschriften einholen. Sinn macht die Reisegepäckversicherung auf jeden Fall bei teuren Sportgeräten, die man mit in den Urlaub nimmt. Dies sollte man aber in jedem Fall für sich persönlich abwägen und entscheiden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass in einer Reiserücktrittsversicherung die Reisegepäckversicherung enthalten ist. Außer der Reisegepäckversicherung sollte man auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn man noch keine besitzt. Ferner sollte man unbedingt prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland Deckung gewährt, wenn man selbst einen Schaden verursacht hat. Diese Auslandsdeckung ist ein sehr wichtiger Leistungsbaustein, der unbedingt in einer Privathaftpflichtversicherung enthalten sein sollte. Wenn Sie diesen Leistungsbaustein nicht in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie auf jeden Fall einen Vergleich im Internet durchführen. Dort finden Sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung mit der nötigen Auslandsdeckung.
Autor: alexandra - veröffentlicht am 09.08.2011 - 12:57:07 - letzte Überarbeitung am 09.08.2011 - 12:57:07
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